Nachsorge

Wir sind von der Deutschen Rentenversicherung und den Krankenkassen anerkannt, ambulante Rehabilitation im Rahmen der Nachsorge anzubieten. Der Antrag zur ambulanten Nachsorge wird durch die Rehabilitationseinrichtung noch während der Therapie gestellt. Sie haben die Möglichkeit für 6 Monate Einzelberatung und/oder die Nachsorgegruppe zu nutzen. Eine Verlängerung der ambulanten Nachsorge kann beim Kostenträger gemeinsam mit uns nach Bedarf beantragt werden.

Unsere Nachsorgegruppe als angeleitete Gesprächsgruppe für abstinente Suchtkranke finden Sie unter diesem Link: Nachsorgegruppe