ANKER
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Suchtproblemen und psychischen Erkrankungen

Unser Angebot

Das Ambulant betreute Wohnen (AbW) ANKER ist ein Hilfeangebot für Menschen mit Suchtproblemen und/oder psychischen Erkrankungen, die selbständig und selbstbestimmt im eigenen Wohnraum leben möchten. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit Doppeldiagnosen. Die Hilfe ist freiwillig und vertraulich. Vor Antragsstellung findet i.d.R. ein Erstgespräch statt.Die Unterstützung erfolgt Alltags- und Lebensweltorientiert und ist immer auf die Stärkung der Selbsthilfepotentiale der Betroffenen ausgerichtet.Themen der Hilfe sind beispielsweise:

  • Bewältigung des Alltags, lebenspraktische Anleitung
  • Begleitung zu Ämtern, Behörden, Ärzten
  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Schuldenregulierung
  • Vermittlung sozialer Angebote, psychosozialer Hilfen
  • Fragen zur Suchthilfe bzw. Vermittlung von Selbsthilfeangeboten
  • Umgang mit Krisen
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Unterstützung von Interessen und Hobbys (Bildung, Freizeit, Kultur und Sport)

Wir kooperieren mit Diensten, Einrichtungen und Personen innerhalb und außerhalb des Hilfesystems des Betroffenen und in seinem Sinne.
Unsere Einrichtung ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP).

Unsere Zielgruppe

Das Hilfeangebot richtet sich grundsätzlich an volljährige Frauen und Männer,

  • mit einer Suchterkrankung und/oder einer psychischen Erkrankung bzw. einer Doppeldiagnose (Erkrankung wird in einem Amtsärztlichen Gutachten festgestellt)
  • die eine Veränderung in ihrem Leben wünschen und bereit sind, daran freiwillig und aktiv mitzuarbeiten
  • die motiviert sind, sucht- bzw. psychotherapeutische/medizinische oder rehabilitative Maßnahmen in Anspruch zu nehmen
  • die nach einer ambulanten oder stationären Therapie (Suchttherapie/Psychotherapie) weitere Unterstützung und Nachsorge benötigen
  • mit Wohnsitz in Halle
Ambulant betreutes Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet: Anleitung, Begleitung und Beratung durch eine feste Bezugsperson (Sozialarbeiter*in) mit regelmäßigem Kontakt (ca. 1 mal wöchentlich).
Ambulant bedeutet: Die Unterstützung findet im eigenen Haushalt bzw. im Alltag der Betroffenen statt. Der Träger (AWO) selbst vermietet keinen Wohnraum.
Die Hilfe wird nach Antragstellung für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. 1 Jahr) gewährt. Der Betroffene entscheidet selbst, was er in dieser Zeit verändern, erreichen oder erhalten möchte. Die Hilfe kann bei entsprechendem Hilfebedarf verlängert werden. Zu Beginn der Hilfe werden die Ziele des Betroffenen und deren Umsetzungsmöglichkeiten schriftlich festgehalten.
Unser Angebot für Kunden des Jobcenters Halle
Im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67, 68 SGB XII bieten wir psychosoziale Begleitung und Beratung für Menschen mit Suchtproblemen und/oder psychischen Erkrankungen an.
Das Hilfeangebot unterscheidet sich inhaltlich nur unwesentlich vom Ambulant betreuten Wohnen (wie oben vorgestellt). Eine Abstinenz vom Suchtmittel bzw. eine bereits begonnene psychiatrische Behandlung/Therapie sind für die Aufnahme nicht zwingend erforderlich, sie stellen ein Ziel der Betreuung dar.
Übersicht der Hilfsangebote und Kontakt zum Download
Wissenswertes
  • Das AbW ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 102 Abs.1 Nr.4 SGB IX, Kostenträger ist das Land Sachsen/Anhalt. Der Antrag wird formlos beim zuständigen Sozialamt Halle (Saale) gestellt:
    Sozialamt Halle
    Abt. Eingliederungshilfe
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
  • Vor Antragsstellung findet in der Regel ein Erstgespräch in der Einrichtung statt. Unterstützung bei der Antragstellung durch die Sozialarbeiter*innen des ANKER wird bei Bedarf angeboten. Der Antrag wird vom Sozialamt Halle geprüft und der Hilfebedarf wird festgestellt. Akut suizidgefährdete Menschen können nicht betreut werden. Gewaltbereitschaft und bestimmte Vorstrafen können – nach Prüfung – unter Umständen ein Ausschlusskriterium sein.
  • Zur Übernahme forensischer Patienten in das AbW oder Probewohnen müssen folgende Unterlagen / Informationen bereits vor der Aufnahme schriftlich vorliegen:
    – das Urteil und Aussagen zur Tat
    – der Therapiebericht und das letzte externe Gutachten
    – Begründung der Entlassung und Sozialprognose
    Ohne diese Auskünfte ist eine Aufnahme nicht möglich. Des Weiteren muss der Betroffene im Probewohnen und vor allem nach der Entlassung eine tagesstrukturierende Maßnahme sowie psychologische (o.ä.) Betreuung in Anspruch nehmen.Tagesstrukturierende Maßnahmen sind für forensische Klienten im AbW obligatorisch.
  • Bei Opiatabhängigkeit ist eine begleitende Substitutionsbehandlung erforderlich.
  • Das AbW ANKER bietet den Betroffenen zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen von Freizeitaktivitäten soziale Kontakte zu knüpfen und Zeit aktiv zu gestalten.
Archiv


Das Team

Kerstin Jahner, Leiterin
Diplompädagogin

Juliane Kohnert
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Dominik Schibelius
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Manuela Voigt
staatl. anerkannte Erzieherin
Suchtkrankenhelferin

Daniela Koch
Diplompädagogin