Für Hinweisgeber*innen
Ihre Ansprechpartner*innen für Hinweisgeber*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, wie mit Ihrer Information umgegangen wird. Sie können anonym bleiben, ein persönliches Beratungsgespräch suchen und, je nach Handlungsbedarf, konkrete Schritte gemeinsam mit ihren Ansprechpartner*innen veranlassen. Nebenher erfüllen wir damit die geltende EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937.