Danke, dass Sie spenden möchten!
Jede Spende hilft uns dabei, Menschen in Not zur Seite zu stehen und dort zu sein, wo Hilfe gebraucht wird. Mit Geld- oder Sachspenden können Sie ganz gezielt die Arbeit einzelner Projekte oder Einrichtungen unterstützen.
Spendenkonto
AWO Regionalverband Halle-Merseburg e. V.
Saalesparkasse
IBAN: DE12 8005 3762 0381 3060 49
BIC: NOLADE21HAL
Tragen Sie bitte unter dem Verwendungszweck den Namen der Einrichtung oder des Projekts ein, für welches Sie spenden möchten.
Sie möchten gern online spenden? Hier geht es zum Online-Spendenformular:
Jetzt spenden
Bitte wählen Sie bei einer Online-Spende unter „Ich spende für“ den Verwendungszweck Ihrer Spende aus.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dafür Ihre Postadresse an.
Bei Sachspenden ist der Wert des Wirtschaftsgutes zum Zeitpunkt der Spende nachzuweisen.
Spenden sammeln als Geschenk
Zum Geburtstag, Jubiläum oder zur Betriebsfeier – bitten Sie Ihre Gäste, Freund*innen, Verwandte, Geschäftspartner*innen statt Blumen und Geschenken um Geldspenden für die AWO Halle-Merseburg oder ganz konkrete Projekte, z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Projekte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt oder anderen Angeboten. Gern unterstützen wir Sie dabei z.B. mit Öffentlichkeitsmaterialien.
Benefizveranstaltungen organisieren
Der Erlös eines Konzertes, einer Lesung, einer Vernissage, eines Theaterstücks o.ä. kann unsere Arbeit unterstützen. Gern können Sie einzelne Einrichtungen der AWO Halle-Merseburg oder konkrete Projekte unterstützen, z.B. Schutzprojekte für Kinder, Ferienfahrten sowie unsere Aktionen „Zuckertüte“ oder „Sterntaler“.
Spendenbescheinigung
Wenn Sie wünschen, erhalten Sie nach Eingang der Spende eine Spendenbescheinigung. Bitte übermitteln Sie uns dafür Ihre Adresse telefonisch, per Post oder E-Mail oder geben Sie im Verwendungszweck der Überweisung Ihre Adresse an. Vielen Dank!
Übrigens: Spenden und Mitgliedsbeiträge an die Arbeiterwohlfahrt sind steuerlich abzugsfähig. Private Spenden können bei der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Unternehmen können die Spende bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze pro Jahr vom Gewinn absetzen.
Noch ein Tipp: Das Finanzamt erkennt auch vereinfachte Nachweise für Spenden bis 300 € jährlich an, z.B. ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Aktuelles Spendenprojekt
Aktuell sammeln wir Spenden für Familienfahrten, die unsere Ambulante Erziehungshilfe oder die Tagesgruppe TAFF organisieren.