Regelungen zum Notbetrieb in Sachsen-Anhalt

Magdeburg. Pressestelle. Auch in Sachsen-Anhalt wird die Novelle des Infektionsschutzgesetzes zu Veränderungen bei Kinderbetreuung und Schulbetrieb führen. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, wird künftig der (eingeschränkte) Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Schulen untersagt. Um Kinder, Eltern und Beschäftigte zu schützen und die Infektionszahlen zu senken, sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ab einer dreitägigen Inzidenz von 165 im Landkreis zu schließen. Eine Notbetreuung wird aber sichergestellt. Nähere Informationen zum Schulbetrieb ergehen durch das Bildungsministerium.

Die „Kita-Notbremse“ greift ab dem übernächsten Tag der Überschreitung des Schwellenwertes und wird wieder außer Kraft gesetzt, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet. Danach würde dann im jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt wieder der eingeschränkte Regelbetrieb gelten können. Grundlage der Maßnahme ist der neu eingefügte Artikel §28 b des Infektionsschutzgesetzes, welcher morgen in Kraft treten wird. […]

Weiterführende Informationen erhalten Eltern in der Pressemittelung des Landes Sachsen-Anhalt:

Pressemitteilung LSA zu Kita-Notbetrieb

Folgende Inzidenzen wurden gestern veröffentlicht:

Saalekreis bei 207,27 Fällen, Stand: 22.04.2021, 13:00 Uhr,https://www.saalekreis.de/de/aktuelles-corona.html

Halle bei 198,16 (+11,31) Fällen am 21.04.2021, https://www.hallanzeiger.de/aktuelle_lokale_nachrichten/22-04-2021-informationen-der-stadt-halle-saale-zum-corona-virus-3

Formulare für Notbetreuung zum Download:

Download Corona-Formulare Kitas und Horte

Gesundheitsbestätigung als Word-docx:

Muster Gesundheitsbestätigung2021

Nachweise Notbetreuung:

Nachweis Notbetreuung ab 26.04.2021 für Halle

GemEmpf_MS_MB für Halle

Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung Merseburg ab 26-04-2021

Weitere Infos:

https://www.saalekreis.de/de/Verordnungen-corona.html

Notbetrieb 17.KW – Schreiben der Stadt Halle