Unser Versorgungswerk

 

Das neue Gesundheitskonzept

Mit unserem neuen Gesundheitskonzept bieten wir unseren Mitarbeitenden Kreativität, Kompetenz und einzigartige Lösungen. Sie möchten weiterführende Informationen zu „Feel free“, Ihrem persönlichen Gesundheitsplan?

Erklärvideo FEELfree | Vermittlerportal der ALH Gruppe

„Feel free“ bedeutet: Für alle Mitarbeitenden ab 10 jähriger Betriebszugehörigkeit steht jährlich ein Budget von 300 Euro zur Verfügung*. Das können Sie für Folgendes nutzen:

  • Sehhilfen (bis 180€ p.a.)
  • Hörgeräte
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahn-Prophylaxe (bis 60€ p.a.)
  • Hilfsmittel
  • Heilmittel
  • Arznei- & Verbandmittel
  • Heilpraktiker

Exklusiv für die ganze Familie steht Ihnen ein Gesundheitstelefon in über 20 Sprachen, ärztliche Videotele­fonie sowie ein Facharzt-Terminservice zur Verfügung.

*Bei unterjährigem Beitritt reduziert sich das jährliche Budget entsprechend.

Die private oder über die betriebliche Altersversorgung finanzierte neue KörperSchutzPolice (KSP)

Von Kopf bis Fuß gut abgesichert.

Rentenzahlung bei Beeinträchtigung einer dieser körperlichen Fähigkeiten von (voraussichtlich) ununterbrochenen 6 Monaten:

  • Gehen
  • Knien oder Bücken
  • Autofahren
  • Stehen
  • Sitzen
  • Gebrauch eines Armes
  • Gebrauch einer Hand
  • Greifen und Halten
  • Heben und Tragen
  • Schreiben

Entscheidend ist immer ein fachärztliches Gutachten.

Hilft, wenn Kopf oder die Sinne streiken

Rentenzahlung bei Beeinträchtigung einer dieser Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts von aber auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz von (voraussichtlich) ununterbrochenen 6 Monaten:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Gleichgewichtssinn
  • Riechen und Schmecken
  • Intellekt
  • durch eine schwere Depression oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung (optional wählbar, Prognosezeitraum 12 Monate)

Auch hier ist immer ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

KSP – Eckdaten auf einen Blick
  • Mindest-/Höchsteintrittsalter: vollendetes 15. Lebensjahr/max. 54 Jahre
  • Höchstendalter: 67 Jahre
  • Gesundheitsfragen: bis 2.500,00 € versicherte Monatsrente keine Fragen, nur Eigen-Dienstobliegenheitserklärung
  • Mindestrente:  50 EUR monatlich
  • Höchstrente: 5.000 EUR monatlich
  • Sondertarif: Firmensonderkonditionen (50 anstelle von 120 €), privat oder über Entgeltumwandlung finanziert

Mehr Arbeitszeitsouveränität bei der AWO durch das Zeitwertkonto

Das neue Langzeitkonto/Lebensarbeitszeitkonto (LAZ) für Alt und Jung

Mit einem LAZ können Sie:

  • eine bezahlte Freistellung finanzieren, für z. B. die Verlängerung der Elternzeit, die Pflege naher Angehörige, eine längere Fortbildung, oder einfach nur eine längere Auszeit.
  • Ihre Lebensarbeitszeit verkürzen, indem Sie z.B. ab 63 nicht mehr arbeiten und trotzdem mit 67 Jahren ungekürzt in Ihre Altersrente gehen.
  • Ihre Altersversorgung sinnvoll ergänzen.

Einbringungen auf das Lebensarbeitszeitkonto sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Aufbau von Zeitwertkonten – flexibel und attraktiv:
  • Mehrarbeit / Überstunden
  • Urlaub (> gesetzl. Anspruch)
  • Prämien / Bonifikationen
  • Laufendes Arbeitsentgelt
  • Sonderzahlungen (Weihnachts-/ Urlaubsgeld)

Ein flexibler Aufbau von Wertguthaben ist möglich. Bei Führung des LAZ ausschließlich in Geld keine Dotierungsbegrenzung.

Abbau von Zeitwertkonten – Freistellungen ohne Gehaltseinbußen sind möglich
  • Weiterbildung/Qualifizierung
  • Bezahlte Freistellung zu persönlichen Zwecken
  • „Vorruhestand“ ohne Rentenkürzung
  • (Teilweise) Freistellung

Während der Freistellung beziehen Sie Ihr Gehalt weiter.

Ihre Vorteile im Überblick:
  • Flexibler Aufbau von Zeitwertkonten ohne Dotierungsgrenze
  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen erst in der Freistellungsphase an
  • Zeitwertkonten sind als Lohn- und Gehaltsteile frei vererbbar
  • Zeitwertkonten können grundsätzlich auf einen neuen Arbeitgeber oder unter bestimmten Voraussetzungen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden
  • Zeitwertkonten sind gegen Insolvenz gesichert

Das AWO Altersversorgungsmodul mit Arbeitgeberbezuschussung

Die gesetzliche Altersvorsorge reicht nicht mehr aus. Eine betriebliche Vorsorge ist unerlässlich. Die Versorgungslücken im Alter sind groß – und werden immer größer, besonders bei vorgezogenem Ruhestand.

Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge kann die Lücken der gesetzlichen Rentenversicherung schließen und den vorzeitigen Rentenbezug ermöglichen

Lösung: Sie nutzen das AWO Altersversorgungsmodul mit Arbeitgeberbezuschussung!

  •  Signifikante Verbesserung Ihrer Situation im Rentenalter
  • Sie verwenden einen Teil Ihres Gehalts zugunsten einer Direktversicherung
  • Jährlich bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung möglich. Der AWO Arbeitgeberzuschuss iHv 15% der Entgeltumwandlung kommt „on top“.

Altersvorsorge über den Betrieb zahlt sich aus: Rund 50 € mehr im Geldbeutel im Vergleich zur Privatvorsorge.

Vorteile für Sie:
  • Sonderkonditionen durch AWO Rahmenverträge
  • Steuerfreie Beiträge bis 8% BBG/DRV
  • Sozialabgabenfreie Beiträge bis max. 4% BBG/DRV (mtl. aktuell bis 282€)
  • Günstige Besteuerung der Rentenleistungen im Alter
  • Krankenversicherungsfreie Auszahlung im Alter möglich
  • Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten – Flexible Beitragszahlung
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen Fortführung des Vertrags privat oder über den neuen Arbeitgeber
  • Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem BetrAVG sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher
  • Kapitalwahlrecht anstelle der Rentenzahlung im Alter möglich