Stellungnahme der Arbeiterwohlfahrt AWO Landesverband Sachsen-Anhalt zur Koalitionseinigung zum KiFöG

Am 8. Mai 2018 gaben die Koalitionsspitzen der Landesregierung die Eckpunkte zum KiFöG-Entwurf bekannt.

Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt es, dass die Koalition zu einem Ergebnis gekommen ist und sich auf entsprechende Eckpunkte für ein neues KiFöG geeinigt hat. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Eckpunkte anhand des konkreten Gesetzestextes ausgestaltet werden. Insgesamt wird aber deutlich, dass dem Land die Förderung von Familien viel Wert ist. Ein gutes Signal für Sachsen-Anhalt.
Im Abgleich mit den KiFöG-Positionen der Arbeiterwohlfahrt nehmen wir zu den Eckpunkten wie folgt Stellung:

1. Entlastung der Eltern – Beitrag nur noch für das jüngste Kind
Die Entlastung der Eltern wird begrüßt. Allerdings werden nicht alle Eltern von der angedachten Regelung profitieren, da eine Begrenzung für den Beitrag des jüngsten Kindes fehlt und nicht alle kindergeldberechtigten Kinder eines Haushaltes berücksichtigt werden. Hier müssen zukünftig weitere Schritte und eine Ausweitung erfolgen.

2. Entlastung der Erzieher*innen
In Anbetracht der Tatsache, dass Sachsen-Anhalt einen der schlechtesten Mindestpersonalschlüssel in der BRD hat, ist jede Verbesserung entlastend und erforderlich.
Die Berücksichtigung von 10 Krankheitstagen pro Fachkraft ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Entlastung ist notwendig, um die Attraktivität des Berufes durch gute Arbeitsbedingungen zu erhöhen und der Überlastung der Erzieher*innen entgegenzutreten. Die weiteren Abwesenheitszeiten müssen sukzessiv eingespeist werden.

3. Bildungsanspruch
Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzestext der Ankündigung der unbürokratischen Durchsetzung des Anspruches auf wie bisher 10 Stunden bei Bedarf gerecht wird und widerspruchsfrei umgesetzt werden kann. Sollten durch diese Abstufung des Anspruches und deren Verwaltungsumsetzung Mehrkosten entstehen, sollte auf die Abstufung verzichtet werden.

4. Förderung Kitas mit besonderem Bedarf
Dass Kitas individuell betrachtet werden, ist ein guter präventiver Ansatz. Die Förderung könnte nach AWO Vorstellungen jedoch auch im Rahmen der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen umgesetzt werden, da hier konzeptionelle Besonderheiten und die aktuellen Herausforderungen des besonderen Bedarfs der Kinder einbezogen werden. Das würde das Instrument der gezielten bedarfsgerechten Kostensteuerung und dem Grundsatz „alles aus einer Hand“ weiter stärken.

5. Stärkung der Rolle der Gemeinden
Dass an dem Instrument des LEQ als transparentes Instrument zur Definition von Leistungen und Kosten festgehalten wird, betrachten wir als sachgerecht und absolut folgerichtig. Allerdings fordern wir nach wie vor die Bündelung der Finanz- und Verhandlungskompetenz beim Landkreis und damit die Sicherung der Gleichbehandlung aller Träger von Kitas. Ferner sollte die Anwendung des LEQ-Verhandlungssystems auch flächendeckend durchgesetzt werden. Hier besteht Nachholbedarf!
Beim Abschluss der LEQ sollen zukünftig Landkreise und Gemeinden die Verhandlungen gemeinsam führen. Hier sehen wir nach wie vor die Ungleichbehandlung und sogar eine Verschärfung für die Freien Träger im Vergleich zu kommunalen Trägern. Während Freie Träger 2 Verhandlungsführern gegenübersitzen, müssen Städte/Gemeinden als Kita-Träger sich nur mit dem Landkreis einigen.
Wir sehen mit Sorge, dass es hier für viele Freie Träger wie bisher in vielen Fällen trotzdem zu keiner Einigung kommen wird, wenn sich bereits die 2 Verhandlungsführer nicht einig sind. Für diesen Fall ist das Land in der Pflicht, entsprechende Schiedsstellenkapazitäten zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Entscheidung absichern, damit der Kitabetrieb nicht gefährdet wird bzw. die Kita auf Basis einer ordentlichen Vertragslage geführt werden kann. Ferner ist ein verbindlicher einheitlicher Kostenkalkulationsrahmen dringend erforderlich.

6. Kita Verpflegung
Die Küchennebenleistungen als Kosten des Kita-Betriebes anzuerkennen ist eine weitere notwendige Entlastung für Eltern. Diese Klarstellung ist eindeutig eine Erleichterung