Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge

In einer Pressemitteilung vom 12. Januar 2021 teilt die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt zum Thema Kitabeiträge Folgendes mit:

Um Eltern in Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen. Wie bereits im Jahr 2020 greift das Land den Gemeinden finanziell unter die Arme, um Eltern, deren Kinder von angeordneten Kita- und Hortschließungen betroffen sind, die Beiträge zu erstatten. „Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, bekommen für Januar 2021 die Elternbeiträge erstattet. Für die Ausfälle wird das Land aufkommen“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.

Wie bereits im Mai 2020 unterstützt das Land mit der Regelung Eltern ohne Notbetreuungsanspruch, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen Haushalte geschont.

Sobald wir zum Verfahren der Kommunen Halle und Merseburg weitere Informationen erhalten, veröffentlichen wir diese auf unserer Webseite.