Stadtratsbeschluss: Erhöhung der Kita-Beiträge in der Stadt Halle (Saale)

Die Stadt Halle (Saale) erhöht die Kostenbeiträge für Krippen- und Kita-Plätze.

Ab 1. März bis 31. Dezember 2025 gelten folgende Kostenbeiträge in den AWO-Kitas in Halle (Saale):

Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder der Altersgruppe 3 ohne regulären Hortplatz): je angefangene Stunde 0,90 EUR.

Kostenbeitrag Gastkinder i.S.d. § 7 (3) der „Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale)“:

Altersgruppe 1 je angefangene Stunde 3,00 EUR

Altersgruppe 2 je angefangene Stunde 1,90 EUR

Zukauf von Betreuungsstunden bzw. Überziehung der vereinbarten Betreuungszeit für reguläre Betreuungsverhältnisse in allen

Betreuungsformen: je angefangene Stunde 5,00 EUR

Auf Grundlage des § 13 Abs. 4 KiFöG LSA gilt für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen gefördert und betreut werden und die noch nicht die Schule besuchen, dass der gesamte Kostenbeitrag den Kostenbeitrag nicht übersteigen darf, der für das älteste betreute Kind, das noch nicht die Schule besucht, zu entrichten ist.

Ab 1. Januar 2026 erhöhen sich die Kosten folgendermaßen:

Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder der Altersgruppe 3 ohne regulären Hortplatz): je angefangene Stunde 0,90 EUR.

Kostenbeitrag Gastkinder i.S.d. § 7 (3) der „Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale)“:

Altersgruppe 1 je angefangene Stunde 3,00 EUR

Altersgruppe 2 je angefangene Stunde 1,90 EUR

Zukauf von Betreuungsstunden bzw. Überziehung der vereinbarten Betreuungszeit für reguläre Betreuungsverhältnisse in allen

Betreuungsformen: je angefangene Stunde 5,00 EUR

Auf Grundlage des § 13 Abs. 4 KiFöG LSA gilt für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in

Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen gefördert und betreut werden und die noch nicht die Schule besuchen, dass der gesamte

Kostenbeitrag den Kostenbeitrag nicht übersteigen darf, der für das älteste betreute Kind, das noch nicht die Schule besucht, zu entrichten ist.

Quelle: Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale)

Halle, 05.02.2025