AWO bezieht bundesweit Position: AfD-Mitgliedschaft kann Kündigungsgrund sein

Magdeburg, 07.07.2016.Der Bundesverband der AWO hat ein Positionspapier zum Umgang mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) erarbeitet. Auch der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. schließt sich dieser Haltung an.

Dazu erklärt die Präsidentin des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V., Barbara Höckmann: „Die Arbeiterwohlfahrt hilft jedem Menschen ohne Unterschied in ihren sozialen Einrichtungen und Diensten. Wir stehen für die demokratischen Werte Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. Vor dem Hintergrund des Erstarkens einer Partei, dessen Landesvorsitzender die „Volksgemeinschaft“ wieder aufleben lassen will, sehen wir diese Werte bedroht. Die „Volksgemeinschaft“ stand zur Zeit des Nationalsozialismus für Entmenschlichung, Entrechtung und Ausgrenzung. Unzählige Bürgerinnen und Bürger wurden zu „Ballastexistenzen“ erklärt und zum vermeintlichen „Vorteil“ der „Volksgemeinschaft“ ermordet. Wer für eine solche Weltsicht eintritt, arbeitet an der Abschaffung des modernen Sozialwesens und seiner Sicherungssysteme für sozial Benachteiligte. Deutlich wurde dies zuletzt durch die von der Bundesvorsitzenden der AfD erhobene Forderung, die Inklusion wieder abzuschaffen! Zugleich sind wir höchst alarmiert, dass es organisatorische Schnittmengen zu rechtsradikalen Gruppen wie der „Identitären Bewegung“ in Sachsen-Anhalt gibt, die offenkundig eng mit einzelnen Landtagsabgeordneten der AfD zusammenarbeiten.“

Auszug aus dem AWO Positionspapier

Führende Personen aus dem Kreis der AfD machen wiederholt mit völkischen, rassistischen und menschenverachtenden Parolen in der Öffentlichkeit Stimmung gegen schutzsuchende Menschen und auch gegen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik mit Migrationshintergrund. Das steht im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der AWO. Die wiederholten Äußerungen von AfD-Führungspersonen unterstreichen zusehends die Ausrichtung der Partei. Die AWO wird dieser Partei aktiv entgegentreten und ihr Gedankengut bekämpfen.

Die Vereinbarkeit einer Beschäftigung und einer AWO Mitgliedschaft mit einer Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wird im Einzelfall entschieden. Sollten Mitarbeitende der AWO oder ein Mitglied sich zu rechtsextremen, rassistischen und menschenverachtenden Haltungen bekennen, ist eine Kündigung oder eine Auflösung der Mitgliedschaft mit der AWO anzustreben. Grundlage für die Einschätzung sind das persönliche Gespräch und der jeweilige Einsatzort.

– Pressemitteilung des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt-