THCThere`s no Harmless Consume.

Cannabis -Check für Kiffer

Hast du deinen Cannabiskonsum im Griff?
Oder kiffst du mehr als dir lieb ist?

Mit dem Selbsttest Cannabis Check kannst du herausfinden, ob und wie riskant dein Cannabiskonsum ist. Der Test umfasst 12-13 Fragen und dauert ungefähr 5 bis 10 Minuten. Danach bekommst du eine auf deine Angaben zugeschnittene Rückmeldung. Der Test ergibt also nur dann einen Sinn, wenn du ihn ehrlich und vollständig beantwortest.

https://www.drugcom.de/selbsttests/cannabis-check/

Solltest du dir Sorgen machen, rede mit jemandem darüber: Beratung offline, telefonisch oder online

Quiz: Das weiß man doch!

Was weißt du über Cannabis?
https://www.drugcom.de/wissenstests/cannabis/

Safer Use

Fang nicht so früh an – dein Gehirn ist noch nicht fertig.

 

  • Je früher du mit dem Kiffen beginnst, umso wahrscheinlicher sind Beeinträchtigungen deiner Entwicklung und negative Langzeitfolgen.
Auch das erwachsene (über 21) Gehirn braucht grasfreie Zeit.

 

  • Gönn deinem Gehirn Konsumpausen für Konzentration und Erinnerungen. Damit kannst du feste Gewohnheiten und Abhängigkeit verhindern.
Kiffe nur, wenn es dir gut geht und du gesund bist.

 

  • Vermeide Konsum bei psychischen oder chronischen Erkrankungen, wie z. B. Bronchitis, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw.
Du bist traurig?

Kiffen verstärkt dieses Gefühl.

 

  • Cannabis hilft dir nicht bei negativen Gefühlen oder Gedanken, sondern verstärkt diese.
Kiffe nicht, du wenn du allein bist.
  • Konsumiere nur in Gegenwart einer oder mehrere Personen, bei der/denen du dich wohl fühlst und der/denen du vertraust.
Kiffe nicht in der Schule, beim Autofahren oder auf der Arbeit.

 

  • Verzichte im Alltag auf den Konsum, besonders bei Situationen, in denen deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein könnte – Arbeit, Uni, Schule usw.
Kiffe nicht, wenn du schwanger bist. Kiffen schadet deinem Baby!

 

  • Während der Schwangerschaft wird THC über die Plazenta an das Ungeborene weitergegeben; dein Baby konsumiert mit.
  • Um jedes gesundheitliche Risiko für dich und dein Kind auszuschließen, verzichte während Schwangerschaft und Stillzeit auf Cannabiskonsum.
Fahre bekifft kein Auto, Moped, Fahrrad und bediene keine Maschinen.

 

  • Nimm unter Einfluss von Cannabis nicht aktiv am Straßenverkehr teil. Deine Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit können eingeschränkt sein. Bei Polizeikontrolle wird es unangenehm und teuer (MPU).
Benutz Kondome und Lecktücher, wenn du Sex hast.

 

  • Kondome schützten vor ungewollter Schwangerschaft und Krankheiten.
  • Cannabiskonsum kann in hohen Dosierungen und in der Mischung mit Tabak oder Alkohol, Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. Geschieht dies innerhalb von 4 Stunden nach Einnahme der Pille, gelangt evtl. zu wenig Wirkstoff in den Blutkreislauf – deshalb zusätzlich Kondome oder andere nicht-hormonelle Verhütungsmittel benutzen!
Rauche kein verschimmeltes Gras.
  • Dieses erkennst du an weiß-gräulichen „Spinnweben“, braun-schwarzen Verfärbungen oder am Geruch.
Lieber Joint als Bong oder am besten Vaporizer.

 

  • Verwende nach Möglichkeit Vaporizer und/oder Kohleaktivfilter beim Rauchen, um das Risiko für Atemwegs- und Krebserkrankungen zu reduzieren. Verzichte allgemein auf zu tiefe Inhalation.
Achte darauf, was du kaufst.
Sieht es komisch aus oder riecht komisch – lass die Finger davon! 
Cannabis im Tee oder Keks wirkt später und länger. Iss immer nur ein Stückchen und warte ab.
  • Falls du Cannabis alsTee oder in Form von Cookies oder anderem Gebäck essen möchtest, beachte folgende Dinge: Die Wirkung kann zeitverzögert auftreten oder länger anhalten. Konsumiere nicht vorschnell nach.
Vermeide Mischkonsum, also kiffe nicht, wenn du Alkohol trinkst oder andere Substanzen genommen hast.

 

  • Mischkonsum kann zu starken Nebenwirkungen wie Erbrechen, Schwindel oder Kreislaufproblemen führen.
Sag deinen Freund*innen Bescheid, wenn es dir schlecht geht.

Sie können auf dich aufpassen.

  • Kalte Wickel am Kopf, Nacken und Unterarmen und frische Luft können helfen. Bei einer Überdosierung können Vitamin C haltige Lebensmittel und warme Getränke helfen.
  • Ruf im Notfall die 112!
  • Lass keinen allein!
Du denkst jeden Tag ans Kiffen? Eine Drogen- und Suchtberatungsstelle in deiner Nähe kann dir helfen.

 

Reiche keine Joints rum, aktuell besteht ein großes Infektionsrisiko.

  • Lass den Konsum nicht zur Gewohnheit werden. Falls Cannabis doch deinen Alltag bestimmen sollte, kannst du dich jederzeit an eine Drogen- und Suchtberatungsstelle in deiner Nähe wenden:

Beratung offline, telefonisch oder online

  • Durch das Weiterreichen des Joints kannst du dir neben Herpes, Soor, Grippe-Viren oder dem Epstein-Barr-Virus aktuell auch Corona zuziehen. Also Abstand auch hier.

Willst du was fragen, dich informieren oder was verändern?

Beratung offline, telefonisch oder online

Persönliche Beratung (Offline):
Alle Beratungsstellen sind kostenlos, anonym, ohne Karte der Krankenkasse und es gibt offene Sprechzeiten ohne Termin!
Du kannst allein oder mit der besten Freundin/BFF oder dem besten Kumpel/Bro oder den Eltern dort hingehen.
Du kannst über dich, deine BFF, über den Bro oder über die Eltern sprechen.

AWO Suchtberatungsstelle Halle-Saalekreis
Trakehnerstr. 20
06124 Halle (Saale)
Tel: 0345-8057066
⇒ mit weiteren Standorten in Merseburg und Querfurt, Mücheln und Bad Dürrenberg
www.awo-halle-merseburg.de/angebote/beratung-und-unterstuetzung/suchtberatung

drobs Halle
Moritzzwinger 17
06108 Halle (Saale)
Tel: 0345-5170401
⇒ mit Außenstelle in Merseburg
drobs-halle.de

Evangelische Stadtmission Halle e.V. – Suchtberatungsstelle
Weidenplan 4
06108 Halle (Saale)
Tel: 0345-2178138
⇒ mit Außenstellen in Wettin und Landsberg
www.stadtmission-halle.de/soziale-arbeit/suchtberatung

Telefonische Beratung:

⇒ Nummer gegen Kummer, Beratungszeiten: Montag – Samstag 14.00 – 20.00 Uhr 116111 anrufen kinderschutzbund-halle.de/kinder-und-jugendtelefon
⇒ Bundesweite Sucht- und Drogen-Hotline (24h täglich und kostenfrei): 01805 – 31 30 31
⇒ Alle Suchtberatungsstellen incl. Außenstellen sind telefonisch zu erreichen.

Onlineberatung:
⇒ Chat-Beratung
www.drugcom.de/beratung-finden/chat-und-chat-beratung-bei-fragen-zu-drogen-und-abhaengigkeit
www.suchtonline.de/online-beratung/online-suchtberatung

⇒ E-Mail-Beratung (webbasiert)
www.drugcom.de/beratung-finden/e-mail-beratung-bei-fragen-zu-drogen-und-abhaengigkeit

⇒ Quit the Shit – Online-Beratungsprogramm für die Reduzierung oder den endgültigen Verzicht auf Cannabis
www.quit-the-shit.net/qts

Weitere bundesweite Beratungsstellen findest du auf:
www.bzga.de/service/beratungsstellen/suchtprobleme
Chat Drogenberatung online
www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatung/chatberatung/chat

Drugcom-Video: „Wie höre ich mit dem Kiffen auf“ mindzone.info/aktuelles/neues-drugcom-video-wie-hoere-ich-mit-dem-kiffen-auf/

Cannabis Wissenschaftlich geprüft – ein Videobeitrag von maiLAB:  www.funk.net/channel/mailab-996/cannabis-wissenschaftlich-geprueft-1689985

Rausch versus Medizin

Rausch (Konsumermarkt) Medizin

 

Die Gattung Cannabis gehört botanisch zur Gattung der Cannabaceae (Hanfgewächse).

Es werden zwei Arten unterschieden: Cannabis sativa L. und Cannabis indica Lam.

Ca. 400 Inhaltsstoffe, darunter mehr als 100 Cannabinoide, von denen ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) die wichtigsten sind.

Interessant für einen Rauschkonsum sind die weiblichen Pflanzen: getrocknete harzhaltige Blüten und blütennahe Blätter: Marihuana & Harz der Blütenstände:  in getrockneter und gepresster Form als Haschisch.

Anders als beispielsweise bei Alkohol dauert der Abbau von THC deutlich länger als die Wirkung anhält.

THC besitzt eine hohe Fettlöslichkeit und lagert sich leicht an fettreichem Gewebe an. Durch Umverteilung in die Blutbahn sind „Flashbacks“ möglich.

Im Urin sind Cannabinoide und seine Metaboliten (Abbauprodukte) durchschnittlich etwa 30 Tage nachweisbar, bei chronischen Konsument*innen deutlich länger (siehe auch Nachweisbarkeit von Cannabis).

angenehm erlebte Wirkungen:

  • Anhebung der Stimmung
  • Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens
  • ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis
  • intensivere akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen

unangenehm erlebte Wirkungen:

  • niedergedrückte Stimmung
  • psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst
  • Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien
  • paranoiden Wahnvorstellungen

Gehirn

  • die Hirnleistungsfähigkeit leidet mit zunehmender Dauer und Intensität des Konsums und der Menge an THC.
  • schlechtere Lern- und Gedächtnisleistungen bei Dauerkonsument*innen
  • Wer mit dem Kiffen aufhört, wird mit sich verbessernden Hirnleistungen belohnt. Ob dabei noch kleine Beeinträchtigungen bleiben, die auf dauerhafte Hirnschädigungen zurückgehen, ist derzeit wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt.
  • je früher der Einstieg, desto problematischer fürs Gehirn

www.drugcom.de/topthema/kiffen-geht-auf39s-gehirn

Atemwege

Es gibt einen erwiesenen Zusammenhang zwischen Cannabisrauchen und Symptomen einer chronischen Bronchitis und atypischen Lungenentzündungen. Beim Inhalieren von Rauch verbrannter Pflanzen (Tabak, Cannabis, Kräuter, etc.) werden toxische Verbrennungsprodukte (polyzyklische Kohlenwasserstoffe wie Benzpyren, Nitrosamine, etc.) inhaliert, die die Schleimhaut schädigen können.

Herz-Kreislaufsystem

Mögliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem werden erst seit kurzem erforscht. Bisherige Studienergebnisse legen ein erhöhtes Herzinfarktrisiko im Verlauf der ersten Stunde nach dem Konsum von Cannabis nahe, weil Cannabis die Herzfrequenz erhöhen kann. Bei vorbelasteten Personen kann dies zu einer lebensbedrohlichen Überbeanspruchung des Herzens führen. Zur Beurteilung der tatsächlichen Risiken sind jedoch weitere Studien notwendig.

Psyche

Cannabis kann Auslöser für eine bisher verborgenen Schizophrenie und Depressionen sein. Dafür spricht, dass das Psychose-Risiko mit der Intensität des Konsums steigt. Besonders hoch scheint das Psychoserisiko bei Personen zu sein, die bevorzugt hochpotente Cannabissorten konsumieren.

Streckmittel

Cannabis für den Konsumermarkt ist momentan wie eine Blackbox. Zur Steigerung des Gewichts und damit des Gewinns werden den Hanfblüten diverse Stoffe zugesetzt, die zum Teil schwer zu erkennen sind, z.B.: Sand, Talkum, Zucker, Gewürze, Haarspray, Blei, Mineral- oder Glaspartikel.

In den letzten Jahren wird das Cannabis scheinbar besonders oft in Flüssigkeiten gewälzt, deren Inhaltsstoffe sich nach dem Trocknen in den Blüten festsetzen, z. B. Zuckerlösungen, Flüssigdünger oder Flüssigkunststoffverbindungen, die zum Teil extra zu diesem Zweck kommerziell vertrieben oder mit ständig wechselnden Rezepturen experimentell zusammengerührt werden. Genaue Informationen über die verwendeten Substanzen und deren Verbreitung gibt es leider nicht.

Niemand weiß, was passiert, wenn jemand über Jahre Zucker oder Flüssigkunststoff raucht. Dazu gibt es keine Untersuchungen.

Seit März 2017 können Ärzt*innen in Deutschland zu medizinischen Zwecken Cannabis in pharmazeutischer Qualität verschreiben

Zielgruppe sind chronisch- schwerkranke Menschen:

  • wenn keine dem medizinischen Standard entsprechende Alternative besteht oder der behandelnde Arzt eine andere Therapie nicht für sinnvoll hält

Es muss eine begründete Aussicht bestehen, dass sich der Krankheitsverlauf für den Patienten verbessert und schwerwiegende Symptome gelindert werden.

Der MDK prüft, ob die Kasse zahlen wird.

Das speziell gezüchtete Cannabis wird im Moment noch importiert (NL, Kanada). Anbau, Zucht und Herstellung von Pflanzen und Produkten sind an 2 Standorten in Deutschland geplant

Zu den Cannabis-basierten Arzneimitteln zählen z.B. Fertigarzneimittel wie Sativex® (mindestens 43 unerwünschte Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel) und Canemes®, der isolierte Reinstoff Dronabinol (seit 1998 auf dem Markt), Cannabisextrakte und Cannabisblüten (ohne Beipackzettel).

  • Cannabisblüten (Schwankungen der Wirkstoffmenge) versus cannabisbasierten Fertigarzneimitteln (Rezeptursubstanzen)-
  • mehr und mehr Sorten mit unterschiedlichen Anteilen an THC / CBD
  • Die Hauptinhaltsstoffe THC und CBD werden nicht auf einen Mindest- oder Maximalgehalt begrenzt. Diese Definition ist auf der einen Seite begrüßenswert, da eine hohe Therapievielfalt ermöglicht wird.

THC- und CBD-Gehaltsbereiche der ­ausgeschriebenen Cannabis-Typen.

THC-Gehalt CBD-Gehalt
Typ 1 18 – 22 % < 1%
Typ 2 12 – 16 % < 1%
Typ 3 5 – 9 % 5 – 9 %

Verschreibung für eine Therapie mit medizinischem Cannabis:

  • chronische Schmerzen,
  • Spastik bei Multipler Sklerose und Paraplegie,
  • Epilepsie,
  • Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie
  • Appetitsteigerung bei HIV/AIDS
  • Angststörungen
  • Schlafstörungen
  • Tourette-Syndrom
  • ADHS – auch wenn dazu kaum wissenschaftliche Belege vorliegen

THC dämmt die Wahrnehmung des Schmerzes, wirkt ähnlich Morphium direkt schmerzstillend.

CBD wirkt auf die muskuläre Ebene, z.B. bei Spasmen, gegen Verkrampfungen, MS, Epilepsi.

Die Apotheken bestellen, gehen in Vorkasse und erhalten Produkte mit Laboranalyse.

Jede Apotheke führt zusätzlich eigene Labortests durch.

  • viele verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Anteilen THC/ CBD- bis z.T.25% THC.
  • Produktions- und Herstellungsboom, wenig Forschung

9 von 10 Patient*innen brechen die Cannabis- Therapie wegen unerwünschter Nebenwirkungen wieder ab.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/cannabis/

Die rechtliche Situation – Was ist jetzt mit Eigenbedarf?

Was ist verboten? Was ist erlaubt?

  • Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich noch illegal und damit strafbar, egal ob es nur ein paar Gramm sind.
  • Auch wenn du Cannabis nur für andere transportierst oder aufbewahrst zählt das als Besitz.
  • Obwohl der Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, wird meistens davon ausgegangen, dass dem Konsum ein illegaler Besitz vorausging, somit ist straffreier Konsum so gut wie unmöglich.
  • Auch eine „geringe Menge“ oder „bis zu 6 g“ (Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen) sind illegaler Besitz. Diese Menge ist die Grenze, bis zu der die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit von einer Strafverfolgung absehen kann.
  • Es kann sein, dass man danach zum FreD- Kurs oder soziale Stunden ableisten muss.

Wie ist das mit dem Führerschein?

  • Wer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt (als Autofahrer*in, Fußgänger*in, auf dem Fahrrad oder Moped…) kann den Führerschein verlieren.
  • Die Polizei verhängt eine Ordnungsstrafe (500 €, 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg) und benachrichtigt die Führerscheinstelle.
  • Die Führerscheinstelle prüft den Entzug der Fahrerlaubnis, bis du einen Nachweis über deine Drogenfreiheit erbracht hast (MPU, der sog. „Idiotentest“), die Kosten belaufen sich auf bis zu 1500€ – das ist fast so viel wie der Führerschein an sich kostet.
  • Auch wenn du noch keinen Führerschein hast oder das Gras nur in der Tasche hast, wird die Führerscheinstelle informiert, mit der Konsequenz, dass du ohne vorhergehende MPU gar keinen Führerschein machen darfst.

Polizeikontrolle – und nun?

  • Wenn du kontrolliert wirst: Ruhe bewahren! Versuche auf keinen Fall wegzulaufen. Gib der Polizei mindestens Auskunft über deine persönlichen Daten (= alles was in deinem Personalausweis steht). Die Polizei ist in verschiedenen Situationen dazu befugt, deine Taschen zu kontrollieren.
  • Wenn du minderjährig bist, wird die Polizei deine Eltern und eventuell das Jugendamt informieren. Außerdem erfolgt immer die Meldung an die Führerscheinstelle.
  • Das Gras ist definitiv weg, Zubehör meistens auch.
  • Es kann Monate dauern bis entschieden wird, ob ein Strafverfahren wegen Drogenbesitz eingeleitet wird. Nutze diese Zeit um dich zu informieren und Unterstützung zu suchen.
  • Suche dir Hilfe und Unterstützung in Jugend- und Drogenberatungsstellen und nimm Gesprächstermine mit der Jugendgerichtshilfe wahr. Sprich auch offen mit deinen Eltern über deinen Konsum und das drohende Verfahren. Ehrlichkeit ist nun das A und O.
  • drugscouts.de/de/page/polizeikontrolle

Welche Strafen drohen mir?

  • Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Gefängnis.
  • Wenn du Cannabis an Minderjährige abgibst: Mindestens 1 Jahr Haft.
  • Aber für Minderjährige gilt das Jugendstrafrecht. Daher wird in der Regel eine erzieherische Strafe gewählt, zum Beispiel Beratungstermine in einer Suchtberatungsstelle. Das Jugendstrafrecht kann auch bis 21 Jahre angewendet werden.
  • Entscheidend für ein mildes Strafmaß ist auch ehrliche Einsicht und die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu ändern.

www.drugcom.de/topthema/konsum-ist-nicht-strafbar-alles-andere-schon
www.br.de/puls/themen/leben/homegrowing-cannabis-eigenanbau-100.html
mindzone.info/drogen/gesetz
www.bads.de/wissen/drogen/rechtliche-folgen
www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/strafrecht.html
https://www.cannabispraevention.de/