Lehrer*innen, Schulsozialpädagog*innen, Schulleitungen und pädagogischen Mitarbeiter*innen

Liebe Kolleg*innen an den Schulen,

„Unsere Daten der regelmäßig durchgeführten Repräsentativbefragungen belegen, dass 10 Prozent der 12- bis 17-Jährigen bereits einmal Cannabis konsumiert haben. Wir beobachten steigendes Interesse mit zunehmendem Alter, so haben 18- bis 25-Jährige zu 42,5 Prozent bereits Cannabis konsumiert.“[1] Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegalisierte Substanz in Deutschland. 1/3 aller Lehrkräfte der Klassenstufen 8 & 9 hatten in den laufenden Schuljahren vor Corona Erfahrung mit „bekifften“ Schüler*innen.

Dass der Konsum von Alkohol und Cannabis an Schule nicht toleriert werden kann ist klar, aber was kann Schule tun? Wie kann Schule sich auf postpandemische Zeiten vorbereiten? Wie kann Schule insgesamt mit Cannabis- Konsum umgehen? Welche Regeln sind sinnvoll? Strafen oder Frühintervention? Polizei oder Eltern?

Risikofaktoren, wie eine Pandemie, erhöhen die Wahrscheinlichkeit für ungewünschtes Verhalten. Schutzfaktoren können Risiken abmildern und bestenfalls Resilienzen fördern.

Bisherige Mechanismen können durch Prävention geprüft werden.

Bei Schüler*innen ist – bei regelmäßigem Gebrauch egal welcher Substanz – das Risiko groß, später eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln. Außerdem reagieren die noch nicht vollständig ausgebildeten Gehirne Jugendlicher empfindlich auf Substanzen und eine negative Gehirnentwicklung kann nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf Schullaufbahn und Berufsfindung können davon die Folge sein.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen nützliche Informationen rund um die Substanz Cannabis und laden Sie ein, mit uns gemeinsam aufzuklären, anzusprechen, kritische Haltungen zu entwickeln, evaluierte Programme zu etablieren, Ablehnungsstrategien zu üben und zusammengefasst, Sucht zu verhindern.

Wir können gemeinsam über ein Präventionsteam, über Peeransätze, Netzwerke und für Sie umsetzbare Formate nachdenken.

Wer an Ihrer Schule ist für das Thema Substanzkonsum verantwortlich? Wer fühlt sich verantwortlich? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Wo in der Schule finde ich Material? Wo noch?

Sieht die Schulleitung einen Bedarf?

Sieht das Landesschulamt einen Bedarf?

Teilen Sie uns gern mit, was Sie darüber denken, fragen Sie gern und begeistern Sie andere Kolleg*innen für den Präventionsgedanken.

[1] Dr. Heidrun Thaiss: Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Allgemeine Informationen

Schule und Cannabis- Gesetzesgrundlage

Zum Umgang mit Cannabiskonsum oder/ und Cannabishandel an Schule liegen noch aktuell zwei Gesetze zugrunde: das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Schulgesetz (SchG).

Durch das Grundgesetz festgelegt, steht das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Die einzelnen Ausführungen sind Ländersache. Der Umgang mit Substanzen wird jedoch ähnlich gehandhabt.

Bezüglich legaler Substanzen soll die Schule ihre Schülerschaft zu einer Lebensführung ohne exzessiven Konsum und Abhängigkeit führen. Tabakkonsum und der Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen ist generell untersagt.

Für den Umgang mit Cannabisvorfällen gibt es keine expliziten Bestimmungen. Auch das Strafrecht kann Probleme, z.B. bei Cannabiskonsum nicht lösen. Deshalb sind institutionelle Regelsysteme unabdingbar.

Ein transparentes Regelwerk hilft der Schule auch im Zusammenhang mit der Sicherung des Kindeswohls, angemessen zu reagieren. Diesbezüglich ist es unabdingbar, mit den Eltern zu kooperieren und sich mit den Regularien der Verschwiegenheitspflicht einerseits und der Anzeigenpflicht andererseits auseinandersetzen und eine einheitliche Vorgehensweise festlegen. (aktuelle Gesetzeslage 01_2022)

In Fällen andauernden Cannabiskonsums kann eine Entwicklungsgefährdung bestehen.

Taschenkontrolle in der Schule

Weitere Quelle: Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen LSA vom 6. Februar 2012 https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlrSchulOrdnMa%C3%9FnVST2012pP1

Handreichung:

Empfehlungen zur schulischen Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum an Schulen

Anliegen dieser Handreichung ist es, Anregungen für die Entwicklung eines hilfreichen Rahmens zu geben, welcher der einzelnen Lehrkraft, dem Kollegium und der Schulleitung in Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit Eltern- und Schülervertretung zu mehr Handlungssicherheit in der konkreten Übernahme von erzieherischer Verantwortung im beschriebenen Sinne verhilft. Die schönste suchtpräventive Aktion verfehlt ihre Wirkung, wenn Schüler*innen im schulischen Alltag Lehrkräfte erleben, die über Anzeichen von Missbrauch im Umgang mit Suchtmitteln hinwegsehen.

https://www.ls-suchtfragen-lsa.de/data/mediapool/schulbroschure_neuauflage_2011.pdf#

https://www.ls-suchtfragen-lsa.de/data/mediapool/aktualisierung_zu_7_din_a_6.pdf#

Suchtprävention in der Schule – Merkblatt

Suchtprävention in der Lebenswelt „Schule“ beinhaltet v.a. die Förderung allgemeiner Lebenskompetenzen („Life Skills“), die altersentsprechende Auseinandersetzung mit Suchtmitteln, süchtigen Verhaltensweisen und funktionellen Äquivalenten sowie „gerechte“ pädagogische Reaktionen auf Regelverstöße beim Umgang mit Suchtmitteln in der Schule. (Nicht nur) Suchtprävention befördert die Grundhaltung, das Leben ohne Einsatz von psychotrop wirksamen Substanzen oder Verhaltensweisen mit allen Höhen und Tiefen gemeinschaftlich mehr oder weniger eingebunden gelingend meistern zu können.

Sinnvoll ist die Einbindung der Maßnahmen in ein Konzept zur Suchtvorbeugung als Bestandteil des Schulprogramms. Ziel ist verlässliches Erziehungshandeln im Rahmen des schulischen Auftrags. Einzelaktionen ohne Einbindung in ein umfassendes interaktives Schulkonzept sind wirkungslos.

Insbesondere Fachstellen für Suchtprävention unterstützen bei Projektplanung und -umsetzung.

Ein Merkblatt mit prägnanten Informationen finden Sie hier:

https://www.ls-suchtfragen-lsa.de/data/mediapool/schulische_sp_210213_fin.pdf#

Schule und Cannabis

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegalisierte Droge in der Bundesrepublik Deutschland. Laut des Alkoholsurveys  der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2019, hat jeder neunte Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren schon einmal in seinem Leben Cannabis konsumiert, 10 % während der letzten 12 Monate.

Die Broschüre zeigt auf wie die Schule vorgehen kann. Sie geht dabei auf zwei Fragenkomplexe ein:

Wie kann die Schule als Ganzes mit dem Thema Cannabis umgehen? Welche Regeln sollen gelten und welche Maßnahmen sollten im Fall von Konsum getroffen werden?

Wie können Lehrkräfte in konkreten Konsumsituationen mit Schüler*innen konstruktiv umgehen?

Die Handreichung enthält Vorschläge zum Umgang mit Cannabis in der Schule. Sie vermittelt Ideen zur Entwicklung eines schulinternen Regelsystems und gibt Lehrer*innen Hinweise, wie sie im konkreten Fall auf Problemsituationen adäquat reagieren können. Schließlich werden Anregungen zur Entwicklung eines Interventionsleitfadens vorgestellt, dem man im Fall von Übertretungen und Regelbrüchen folgen kann. Hinweise auf Internetseiten, Materialien und Ansprechpartner in den Bundesländern ergänzen das Angebot.

Titel: Schule und Cannabis – Regeln, Maßnahmen, Frühintervention. Ein Leitfaden für Schulen und Lehrkräfte

Bestellnummer: 20460000

Bestellort: https://www.bzga.de/infomaterialien/unterrichtsmaterialien/nach-schulform-sortiert/schule-und-cannabis-regeln-massnahmen-fruehintervention/

Der Krisenordner- Informationen und Handlungsleitfäden für Prävention und Krisenintervention an den Schulen in Sachsen- Anhalt

In schulischen Krisenfällen ist vor allem schnelles und sicheres Handeln gefragt. Dafür gibt es landesweit an allen Schulen einen Krisenordner, der Material zum Umgang mit konkreten Krisensituationen beinhaltet. Er soll den Schulen durch zeitliche und aufgabenorientierte Strukturierungshilfen Entlastung geben und Handlungssicherheit im Ernstfall gewährleisten und unterstützen. Ende 2020 wurde die vollständig überarbeitete Handreichung „Krisenordner – Informationen und Handlungsleitfäden für Prävention und Krisenintervention an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ an alle Schulen ausgegeben. Begleitet wurde die Veröffentlichung mit der Ausgabe einer Lehrkräftebroschüre, die einen Auszug aus dem Krisen-ABC und wichtigste Informationen für die ersten Schritte im Umgang mit einem schulischen Krisenereignis enthält. Diese Broschüre ist für die Hand jeder einzelnen Lehrperson gedacht.

Bei Bedarf an diesen Materialien wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Schulpsychologischen Referenten oder senden Sie eine E-Mail an: praevention-in-schule@sachsen-anhalt.de

KRISENORDNER LSCHA LSA 2. AUFLAGE 2020

S.57 ff Drogenhandel

S. 61 ff Drogenkonsum

Carola Wilhayn
Referatsleiterin 23 – Schulpsychologische Beratung
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

(Vermutlich) Cannabis im Bereich Schule gefunden! Was tun? Polizei ja oder nein?

Tipps und Hinweise von Schulsozialpädagoginnen zum Umgang mit Cannabis an Schule 
  • regelmäßige suchtpräventive Angebote zum Thema Cannabis
  • effektiv ist es, ein Präventionsteam ins Leben zu rufen und ein Suchtpräventionskonzept erarbeiten- ggf. als Angebot im Rahmen des Ganztags-Angebots als Arbeitsgemeinschaft, um nicht außerschulische Zeit der Schüler*innen und Lehrkräfte zu binden
  • die Hausordnung überarbeiten- weder der Konsum oder der Besitz sind auf dem Schulgelände erlaubt, weder berauscht noch betrunken auf dem Schulgelände- das klar formulieren
  • Handlungsleitfaden bei begründetem Verdacht auf Mitführen/Konsum von Substanzen erstellen (im  Lehrerzimmer/Sekretariat/Trainingsraum zu finden)
  • Definition „begründeter Verdacht“ – Mitschüler*innen teilen LuL oder Schulsozialarbeiter*in mit, dass jemand ev. Substanzen mitführt oder Schüler*in wirkt berauscht

Hinweis: Es genügt der Verdacht für ein Gespräch oder/und weitere Maßnahmen.

  • sofortige Info an Schulleitung
  • wenn Schüler*in berauscht wirkt, Eltern informieren und SuS abholen lassen- dabei Gespräch mit den Eltern: Beratung hinsichtlich ggf. Labortest und Suchtberatungsstellen
  • wenn Schüler*in das nächste Mal (nicht berauscht) in die Schule kommt, Gespräch über Vorkommnis mit Schulsozialarbeiterin oder Klassenleitung
  • wenn Taschenkontrolle,  immer nur zu zweit und nicht erzwingen (keine rechtliche Grundlage); dafür muss ansonsten Polizei gerufen werden
  • Eltern werden immer informiert, wenn Polizei gerufen wird
  • Polizei führt Taschenkontrolle durch- wenn sie nichts finden: zurück in den Unterricht wenn sie was finden: Schüler*in durch Polizei nach Hause bringen lassen, (falls Eltern nicht anwesend); Meldung besonderes Vorkommnis an das Landesschulamt;

Mögliche schulische Konsequenzen/Maßnahmen:

  • gut wäre ein verpflichtendes Beratungsgespräch des Jugendlichen (mit den Eltern) bei Suchtberatungsstelle (Erziehungsmaßnahme)
  • Führen von pädagogischem Tagebuch
  • FreD-Kurs durch Gesamtkonferenz als Erziehungsmittel aufnehmen lassen
  • Wohin mit gefunden Substanzen ohne Polizei?

In jedem Ort gibt es eine Apotheke. Manche Apotheken nehmen nach Rücksprache (unbekannte) Substanzen, ähnlich abgelaufenen Medikamenten entgegen. Das ist Kulanz der Apotheke und bedarf eines Vorgesprächs. Welche Apotheken Substanzen annehmen erfährt man über die Suchtberatungsstellen.

  • Krisenordner (siehe oben) zum Thema Drogenhandel und Drogenkonsum

Wichtig, dass alle Lehrkräfte wissen, wo dieser zu finden ist, dazu Rücksprache mit Sekretariat/Schulleitung.

Gras in der Gürteltasche

Werden bei einer Kontrolle in der Schule Substanzen in der Hosentasche/ Gürteltasche einer Person gefunden, gehen Polizei und das Gericht davon aus, dass die Substanzen auch der Person gehören. Das hat das Amtsgericht München mit einem Urteil vom 16. September 2020 klargestellt (AZ: 1111 Cs 365 Js 125197/20). Es gelten keine vagen Geschichten von Trunkenheit, fremder Tasche oder Fremdverschulden. Hier geht es um den eindeutigen zuordenbaren Besitz von Substanzen.

Cannabis und der Schulalltag

Wer bekifft in der Schule erscheint oder dort sogar Cannabis konsumiert, riskiert im Berufsleben eine Abmahnung oder eine Kündigung. Gleiches gilt für andere illegale

Substanzen, sowie Alkohol am Arbeitsplatz. Hier braucht die Gesamtkonferenz einen Handlungsleitfaden, der den Krisenordner des Landes unterstützend nutzen kann. Auch Cannabis-Konsum in der Freizeit kann Auswirkungen auf den Schulbesuch haben – wenn er die Leistung und Sicherheit am beeinträchtigt.

Viele Schulen haben einen Stufenplan, Hausordnung, usw. – also Regelungen zum Umgang mit Substanzen, die einsehbar sind, auch für Eltern.

Cannabis und die Polizei

Vermutlich im Jahr 2023 soll das Betäubungsmittelgesetz auch im Umgang mit Cannabis geändert werden. Bis dahin bleibt der Besitz illegal. Sollte die Schule entscheiden, die Polizei bei Auffälligkeiten oder begründetem Verdacht hinzuzuziehen, müssen die Eltern informiert werden. Die SuS haben ein Recht, zu schweigen und ein Recht auf Aufklärung.

https://drugscouts.de/de/page/polizeikontrolle

Drogentest und Schule

Schulen ist es nicht erlaubt, Drogentests durch zu führen; die Polizei darf es nur, wenn ein dringender Straftatverdacht im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalisierten Substanzen vorliegt. Allerdings gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einige Privatschulen, an denen stichprobenartige Drogentests üblich sind, weil sie keine drogenkonsumierenden Schüler*innen haben wollen. Sie behalten sich das Recht vor, Schüler*innen, die positiv getestet wurden, von der Schule zu verweisen. Dies muss im jeweiligen Schulvertrag vermerkt sein, den die Erziehungsberechtigten bzw. erwachsenen SuS vor dem Beitritt zur Schule lesen und unterschreiben müssen. Damit haben sie ihr Einverständnis gegeben und sind zur Teilnahme an den Drogentests verpflichtet. Die Schule darf auch keinen negativen Drogentest verlangen, das geht nur mit richterlicher Anordnung.

FreD

 

Präventions-

Methoden

 

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