Integrierte Notschlafstelle im Flexiblen Jugendwohnen
Unsere integrierte Notschlafstelle im Flexiblen Jugendwohnen ist eine Schlaf- und Versorgungsstätte nach § 42/42a SGB VIII.
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren mit Bedarf erhalten folgende Leistungen:
- warmer Schlafplatz
- warmes Abendbrot, Frühstück und ein Lunchpaket
- Möglichkeit zum Duschen
- Möglichkeit zum Wäsche waschen
Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet.