Integrierte Notschlafstelle im Flexiblen Jugendwohnen

Unsere integrierte Notschlafstelle im Flexiblen Jugendwohnen ist eine Schlaf- und Versorgungsstätte nach § 42/42a SGB VIII.

Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren mit Bedarf erhalten folgende Leistungen:

  • warmer Schlafplatz
  • warmes Abendbrot, Frühstück und ein Lunchpaket
  • Möglichkeit zum Duschen
  • Möglichkeit zum Wäsche waschen

Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet.