Insolvenzberatung
Seit 1999 gibt es in Deutschland zum ersten Mal ein gesetzliches Verfahren, das überschuldeten Menschen eine geregelte Möglichkeit eröffnet, sich von ihren Schulden zu befreien – das Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verfahren dient in erster Linie dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Weiteres Verfahrensziel ist, dem Schuldner eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
Unsere Beratungsstelle ist vom Land Sachsen-Anhalt als Insolvenzberatungsstelle anerkannt.
Wir informieren Sie zum Verbraucherinsolvenzverfahren, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Antragstellung und begleiten Sie bei Bedarf während des Verfahrens
Wie funktioniert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verfahren setzt sich wie folgt zusammen:
- Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern
- Vorbereitung des Insolvenzantrages
- Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (kann wegfallen)
- Gerichtliches Insolvenzverfahren/ Restschuldbefreiungsphase für insgesamt drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mit erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Damit werden Ihnen die Schulden, die zu Beginn des Insolvenzverfahrens bestanden haben, erlassen.
Kostet das Verfahren etwas?
Wir bieten unsere Unterstützung für das außergerichtliche Verfahren bis zur Antragstellung kostenfrei an. Für das gerichtliche Verfahren fallen Kosten an. Sollten Sie die Gerichtskosten nicht zahlen können, stellen Sie mit dem Insolvenzantrag zusammen einen Stundungsantrag. Das Insolvenzgericht stundet dann alle Kosten bis zur Restschuldbefreiung. Sollte der Insolvenzverwalter Beträge einziehen, werden hiervon zuerst die gestundeten Kosten bezahlt.
Bleiben nach der Restschuldbefreiung noch Kosten übrig, wird jährlich geprüft, ob Sie angemessene Raten aufbringen können (für längstens 4 Jahre).