Häufig gestellte Fragen/FAQ

Wie kann ich Kontakt zur Jugend- und Familienberatung aufnehmen?

Sie können sich telefonisch unter 0345 503960, persönlich oder per Mail jufabe@awo-halle-merseburg.de an unsere Beratungsstelle wenden.

Können sich Kinder und Jugendliche auch allein/eigenständig an die Jugend- und Familienberatung wenden?
Ja. Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich ohne Einverständnis von Erziehungsberechtigten beraten zu lassen und sich Hilfe zu holen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir versuchen Ihnen möglichst innerhalb von 2 Wochen einen Termin für ein erstes Gespräch anzubieten. Es kann eventuell zu längeren Wartezeiten kommen.

Für alle Ratsuchenden, die eine kurzfristige Beratung ohne Termin benötigen, bieten wir eine „offene Sprechstunde“ jeden Mittwoch von 13 – 15 Uhr an. Die Dauer wird vorerst auf 30 Minuten eingegrenzt, kann bei Bedarf erweitert werden. Es handelt sich um ein Angebot mit dem Ziel, erste Orientierungs- und Handlungsmöglichkeiten zu vermitteln.

Wie lange dauert das Erstgespräch?

Für das Erstgespräch bitten wir Sie ca. 5 – 10 Minuten vor Terminbeginn da zu sein, um unseren statistischen Anmeldebogen auszufüllen sowie die Erklärung zum Datenschutz durchzulesen. Wir nehmen uns für Ihre Beratung in der Regel eine Stunde Zeit.

Was erwartet mich beim Erstgespräch?

Im Erstgespräch informieren wir Sie zunächst über unsere Arbeitsweise und den Ablauf der Beratung. Sie schildern Ihre gegenwärtige Lebenssituation und nennen Ihre Erwartungen an uns. Je nach Anliegen überlegen Sie mit der/dem Berater*in, ob wir Ihnen bei der Lösung behilflich sein können und nennen Ihnen gegebenenfalls geeignete Ansprechpartner*innen.

Wie lange dauert ein Beratungsprozess?

Die Dauer des Beratungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Art und Umfang des Anliegens oder von Ihrer Bereitschaft den Beratungsprozess aktiv mitzugestalten und ist nicht begrenzt.

Werden die Gespräche vertraulich behandelt? – Schweigepflicht

Die Beratungen sind in jedem Fall vertraulich, d. h. alle Mitarbeiter*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Unsere Mitarbeiter*innen dürfen Informationen über Sie nicht an andere Personen weitergeben. In manchen Fällen ist es allerdings hilfreich, andere Stellen/Personen, z. B. Schule in den Beratungskontext einzubeziehen. In solchen Fällen holen wir uns immer erst Ihr schriftliches Einverständnis ein.

Sonderfall Kindeswohlgefährdung: Wird die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen vermutet, dann hat der Schutz des Kindes/Jugendlichen Vorrang. Dann wäre eine ausdrückliche Schweigepflichtentbindung durch die Eltern und/oder Kinder und Jugendlichen nicht notwendig

Wie viel kostet eine Beratung?

Unsere Beratungsangebote sind kostenfrei. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.

Gehört die Beratungsstelle zum Jugendamt?

Nein, unsere Beratungsstelle hat nichts mit dem Jugendamt zu tun. Wenn es sinnvoll und notwendig ist, dann kann auf Ihren Wunsch hin, ein Austausch stattfinden.