Häufig gestellte Fragen/FAQ

Wie kann ich Kontakt zur Jugend- und Familienberatung aufnehmen?
Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden oder persönlich in die Beratungsstelle kommen, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Die erste Kontaktaufnahme kann auch über andere Personen erfolgen, z. B. MitarbeiterInnen des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), FamilienhelferInnen, Kinderärzte, LehrerInnen, ErzieherInnen u.a.
Welche Angaben muss ich bei der Terminvereinbarung machen?
Name, Telefonnummer, Alter des Kindes, kurze Darstellung des Problems bzw. des Beratungsanliegens.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Wir versuchen, Ihnen möglichst innerhalb von 2 Wochen einen Termin für ein erstes Gespräch zu vermitteln. Trotzdem kann es eventuell auch zu längeren Wartezeiten kommen.
Wer nimmt am Erstgespräch teil?
In der Regel kommen zunächst die Eltern bzw. ein Elternteil. Jugendliche und junge Volljährige können auch allein und ohne das Wissen ihrer Eltern zum Erstgespräch kommen.
Muss ich zum Erstgespräch eine Bescheinigung des Jugendamtes oder eine ärztliche Überweisung mitbringen?
Nein, für die Beratung benötigen Sie nichts davon.
Wie lange dauert das Erstgespräch?
Planen Sie dafür etwa eine Stunde ein.
Was erwartet mich beim Erstgespräch?
Im Erstgespräch lernen Sie unsere Beratungsstelle und unsere Arbeitsweise kennen. Sie schildern Ihre gegenwärtige Lebenssituation, beschreiben die Gründe, die zum Aufsuchen der Beratungsstelle geführt haben, nennen Ihre Erwartungen an uns. Die/der BeraterIn sagt Ihnen, ob wir Ihnen bei der Lösung Ihres Anliegens behilflich sein können oder nennt Ihnen gegebenenfalls geeignete Ansprechpartner. Wenn wir mit Ihnen eine Einigung für gemeinsame Beratungen erzielen, wird eine Klientenakte angelegt, eine Vereinbarung getroffen über die Häufigkeit der Beratungen, über die Familienmitglieder, die zur Beratung kommen werden und über die Regeln, die in der Beratungsstelle gelten. Die/der BeraterIn informiert Sie außerdem über gesetzliche Grundlagen unserer Beratung, z. B. Schweigepflicht, Kostenfreiheit u.ä. Es werden die nächsten Beratungstermine vereinbart.
Wie oft findet die Beratung statt?
Die Häufigkeit wird zwischen Ihnen und der/dem BeraterIn vereinbart.
Wie lange dauert der Beratungsprozess?

Die Dauer lässt sich schwer vorhersagen. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • von der Art und dem Umfang des Problems
  • vom Beziehungsaufbau zwischen Ihnen und der/dem BeraterIn
  • von der Regelmäßigkeit, mit der Sie die Beratungen wahrnehmen
  • von Ihrer Bereitschaft, den Beratungsprozess aktiv mitzugestalten.
Warum sollen auch die Eltern in die Beratung kommen?
Probleme der Kinder haben immer auch mit den Eltern zu tun. Wenn wir mit den Kindern in den Beratungen einen Prozess anstoßen, in dem sie sich verändern wollen, brauchen sie die tägliche Unterstützung und Mitwirkung der Eltern. Zugleich sollten die Eltern die Veränderungen sehr genau beobachten und mit uns gemeinsam darüber sprechen. Nur dadurch ist es uns möglich, die Sinnhaftigkeit der von uns eingeleiteten Maßnahmen zu erfassen und sie gegebenenfalls mit Eltern und Kindern gemeinsam zu verändern.
Was passiert in den Beratungen?
Der Ablauf der Beratungen kann sehr unterschiedlich sein. Er richtet sich nach Problematik, Alter der Kinder und Ihren persönlichen Vorstellungen. In der Beratungszeit finden Gespräche, Befragungen, Tests, verschiedene Aktivitäten wie Spielen, Basteln, Malen statt. Hier nehmen wir uns auch Zeit für gezielte Beobachtungen oder führen Trainingsprogramme mit den Kindern durch. Wichtig: Es wird nichts getan, was Sie nicht wollen! Die Auswahl der Inhalte, deren Reihenfolge und die Art und Weise der Bearbeitung geschieht immer in gemeinsamer Absprache mit Ihnen. Alle Ergebnisse werden mit Ihnen gründlich besprochen.
Gehört die Beratungsstelle zum Jugendamt?
Nein, wir sind eine Beratungsstelle in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt. In Einzelfällen ist eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt für die Lösung Ihrer Probleme hilfreich. Wir benötigen dafür immer Ihr Einverständnis.
Was heißt Schweigepflicht?
Ohne Ihr Einverständnis dürfen wir gegenüber anderen Personen keine Auskünfte zu Ihrer Person, zur Inanspruchnahme der Beratung und deren Inhalten geben.
Was bedeutet Schweigepflichtsentbindung?
In manchen Fällen ist es hilfreich, mit anderen zusammenzuarbeiten, zum Beispiel mit der Schule bei Schulproblemen. In solchen Fällen holen wir jedoch immer erst Ihr schriftliches Einverständnis ein.
Was passiert mit der Klientenakte, wenn die Beratung beendet wird?
Wenn die Beratung einvernehmlich beendet wird, werden alle personenbezogenen Daten einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen vernichtet. Wenn Sie als Klient/in ohne Begründung oder Abmeldung nicht mehr zur Beratung kommen, wird Ihre Akte 6 Monate aufbewahrt und danach vernichtet.