Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
„Egal ob beruflich oder privat – jedem kann es passieren: Eine seltsame Beobachtung, ein blödes Bauchgefühl, ein schlimmer Verdacht…
Was, wenn es hier um Kindeswohlgefährdung geht?
Muss ich das melden?
Darf ich das überhaupt sagen?
Was passiert mit den Kindern?
Wer erfährt, dass ich es war?
Wer kann dem Kind helfen?
Wie kann ich damit umgehen?
Mit diesen Fragen sollte niemand allein bleiben. Deshalb bieten wir vertrauliche Gespräche an, um Zweifel zu klären, Optionen zu besprechen und Verantwortung zu teilen.
Zu unseren Aufgaben als Beratende gehört auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGBVIII. Wir sind verpflichtet eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen sobald uns etwas bekannt wird, das auf die Gefährdung eines Kindes hindeutet. Dabei hilft uns ein standardisiertes Verfahren, viel berufliche Erfahrung sowie die Qualifikation als Insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz.
Egal ob persönlich, telefonisch, als Team oder allein, anonym oder nicht – wir beraten kostenfrei bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Wir hören zu, informieren und beraten und helfen bei der Entscheidungsfindung. Gemeinsam besprechen wir mögliche und notwendige Maßnahmen zum Schutz des Kindes.“