FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Häuslicher Gewalt und Stalking

Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die in einer engen sozialen Beziehung zueinanderstehen oder gestanden haben (Lebenspartner*in, Eltern, erwachsene Kinder oder andere Familienangehörige). Dabei handelt es sich nicht um „Familienstreitigkeiten“, sondern oft um schwere Gewalttaten und lang andauernde Gewaltausübung. Dem Opfer wird physisch, psychisch, sexuell oder sozialer Schaden zufügt. Gewalt in der Familie – auch beobachtete Gewalt – ist immer eine Gefährdung des Kindeswohls.
Was sollten Sie im Notfall tun?

Schließen Sie sich mit einem Telefon in einem Zimmer ein oder flüchten Sie aus der Wohnung und rufen Sie die Polizei. Die Polizei muss Sie schützen und kann den*die Gewalttäter*in bis zu 14 Tage aus der Wohnung verweisen. Lassen Sie Verletzungen immer von einem Arzt attestieren. Wenn Sie sich in der Wohnung nicht sicher fühlen und Angst haben, können Sie und Ihre Kinder in einem Frauenhaus Schutz finden. Nutzen Sie die zivilrechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.

  • Die Interventionsstelle gibt Ihnen dazu die wichtigen Informationen und Kontakte.
Was ist Stalking?

Stalking ist das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person gegen deren ausgesprochenen Willen. Das Verhalten der Nachstellung tritt mehr als einmal auf und zielt auf eine bestimmte Person ab. Es wird als unerwünscht und grenzverletzend wahrgenommen und kann Angst oder Besorgnis auslösen. Stalker*innen können ehemalige Partner*innen, Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn, aber auch unbekannte Täter sein.

Unerwünschte Verhaltensweisen können sein:

  • Telefonterror / SMS / Briefe / Nachrichten über soziale Medien
  • Herumtreiben in der Nähe / vor der Haustür stehen
  • Nachlaufen / Verfolgen mit dem Auto
  • Körperliche Angriffe
  • Eindringen in die Wohnung / Beschädigen von Eigentum usw.
Was können Sie tun, wenn Sie gestalkt werden? …, wenn Sie Stalking erleben?

Meiden Sie jeglichen Kontakt mit dem*der Stalker*in. Lassen Sie sich auf kein Gespräch ein. Informieren Sie sich über Möglichkeiten zur Abwehr von Telefonterror. Dokumentieren Sie Vorfälle, Anrufe; heben Sie alle Briefe und/oder unerwünschte Geschenke auf. Weihen Sie Vertraute ein (Familie, Freunde, Arbeitskollegen). Schalten Sie die Polizei ein und stellen Sie Strafanzeige und nutzen Sie die zivilrechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.

  • Die Interventionsstelle kann sie dazu umfassend beraten.
Was ist das Gewaltschutzgesetz?

Wer Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking geworden ist, kann rechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Entsprechende Entscheidungen treffen die Gerichte auf Antrag der Opfer. Ein Gericht kann gegenüber dem/der Täter/in Maßnahmen zu Ihrem Schutz anordnen.

Dafür können z.B. folgende Verbote ausgesprochen werden:

  • die Wohnung zu betreten
  • sich einem bestimmten Umkreis zu nähern
  • sich an Orten aufzuhalten, die Sie oder Ihre Kinder häufig besuchen
  • Kontakt über Telefon, Briefe oder durch Dritte aufzunehmen
  • Schutzanordnungen sind ein vorbeugender Schutz vor weiteren Gewalttaten bzw. oft eine unverzichtbare Maßnahme zur Beendigung einer akuten Gefahrensituation
  • So haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe für Ihre langfristige Sicherheit zu sorgen und sich Unterstützung zu suchen.
  • Hält sich der/die Täter/in nicht an die Weisung des Gerichtes macht er/sie sich strafbar.
  • Schutzanordnungen können auch in Fällen unzumutbarer Belästigungen (Stalking) ergehen.
  • In besonders schwerwiegenden Fällen können zunächst Eilschutzanordnungen (einstweilige Anordnungen) ergehen.
Was kann ich tun, wenn mein Partner/meine Partnerin gewalttätig ist?

Machen Sie von Anfang an klar, dass niemand das Recht hat, Ihnen Schaden zuzufügen. Nehmen Sie nach einer Gewalttat keine Entschuldigung an und hoffen Sie nicht auf Besserung. Ein gewalttätiger Mensch kann lebensgefährlich für Sie sein. Lassen Sie die Verantwortung bei dem*der gewalttätigen Partner*in. Sie haben keine Schuld. Es gibt nichts, was Gewalt gegen Sie rechtfertigt. Schämen Sie sich nicht, mit einer Vertrauensperson zu sprechen. Holen Sie sich Hilfe, im Notfall bei der Polizei oder in Form einer Beratung in der Interventionsstelle.

Was kann ich tun, wenn ich von Beziehungsgewalt in der Familie, Bekanntenkreis, Nachbarschaft erfahre?

Gehen Sie nicht einfach vorbei und sehen Sie nicht weg, wenn jemand in der Öffentlichkeit belästigt oder körperlich angegriffen wird. Bieten Sie Hilfe an oder holen Sie Hilfe, um sich nicht selbst zu gefährden.

Hören Sie nicht weg, wenn eine Bekannte oder ein Freund berichten, dass in der Ehe etwas nicht in Ordnung ist. Hören Sie geduldig und aufmerksam zu und weisen Sie auf mögliche Hilfsangebote hin.

Schweigen Sie nicht, wenn andere Familienmitglieder misshandelt werden. Schuld-, Angst- und Schamgefühle schützen nur den Täter.

Wenn das Nachbarkind durch die Eltern Gewalt erfährt, achten Sie auf veränderte Verhaltensweisen, auf körperliche und seelische Alarmzeichen. Signalisieren Sie dem Kind, dass Sie ansprechbar sind und ihm helfen wollen.

Fragen zur Beratung

Welche Angaben muss ich bei der Kontaktaufnahme mit der Interventionsstelle machen?
Bitte geben Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an und stellen Sie kurz Ihr Beratungsanliegen dar. Natürlich können Sie sich auch von uns anonym telefonisch beraten lassen.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Wir versuchen schnellst möglichst in wenigen Tagen nach Ihrer Anfrage einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren, spätestens in einem Zeitraum innerhalb der nächsten 2 Wochen findet ein Beratungsgespräch mit unseren Beraterinnen statt.
Wer nimmt an den Beratungsgesprächen teil?
In der Regel nehmen neben einer Beraterin Sie als Ratsuchende teil. Sehr gern können Sie auch ein*e Vertraute*n (Mutter/Vater, Freund*in etc.) zu der Beratung hinzuziehen. Auf Grund der Auswirkungen dieses schwierigen Themas und Ihrer benötigten Aufmerksamkeit ist es unserer Erfahrung nach ratsam, eine Beratung ohne die Beteiligung von Kindern durchzuführen.
Was erwartet mich bei einem Beratungsgespräch?

Zunächst stellen wir Ihnen unsere Beratungsstelle und den ungefähr geplanten Gesprächsablauf vor. Zudem werden Sie über die Schweigepflicht und andere gesetzliche Grundlagen, die in der Beratung gelten, aufgeklärt. Wir bitten Sie anschließend, uns Ihre gegenwärtige Lebenssituation zu beschreiben und welche Ereignisse zum Aufsuchen der Beratungsstelle geführt haben. Gemeinsam werden wir besprechen, wie Sie sich selbst und ihre Familie zukünftig besser schützen können und welche Sicherheitsmaßnahmen von Ihnen getroffen werden könnten. Zudem wird Sie die Beraterin über Ihre zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten informieren.

Abhängig von Ihrer gefährdeten Situation erstellt die Beraterin eine Risiko- und Gefährdungseinschätzung für Sie und Ihre Kinder und erstellt mit Ihnen einen persönlichen Sicherheitsplan. Die Beraterin wird Ihnen bei Bedarf und Wunsch geeignete weitere Unterstützungsmöglichkeiten Ihrer Region aufzeigen und den Kontakt vermitteln.

Grundsätzlich kann der Ablauf der Beratung sehr unterschiedlich sein, denn ausschlaggebend ist immer Ihre spezifische Situation und die Art und der Umfang der bisher stattgefundenen Ereignisse.

Wie lange dauert das Beratungsgespräch?

Der Umfang eines Beratungsgespräches ist sehr variabel und wird durch Ihre eingebrachten Fragestellungen beeinflusst. Bitte planen Sie etwa eine Stunden Zeit dafür ein

Wo findet die Beratung statt?
Die Beratung kann in den Räumlichkeiten der Interventionsstelle stattfinden. Selbstverständlich ist außerdem eine Telefonberatung möglich. In Einzelfällen kann eine Beratung auch aufsuchend bei Ihnen erfolgen.
Können Sie mir wirklich helfen? Verstehen Sie meine Sorgen und Ängste?
Mit einer außenstehenden Person über Ihre Situation zu sprechen, kann oftmals zu einer psychischen Entlastung sowie zur Klärung Ihres Anliegens beitragen. Unsere Beraterinnen besprechen mit Ihnen vorurteils- und wertfrei Ihre persönliche Situation. Wir wissen, dass gerade das Thema Gewalt innerhalb der Familie Schamgefühle und Ängste hervorruft. Unsere Beraterinnen kommen Ihnen mit Akzeptanz und Verständnis entgegen und zeigen Ihnen individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung Ihrer Situation auf. Als Klient*in können Sie zu einem gewinnbringenden Beratungsgespräch beitragen, indem Sie sich schon vorab Gedanken darüber machen, worüber Sie gern sprechen möchten und welche konkreten Fragen Sie an die Beraterinnen haben.

Fragen zum Datenschutz

Was heißt Schweigepflicht?
Selbstverständlich geben wir ohne Ihr Einverständnis gegenüber anderen Personen keinerlei Auskünfte zu Ihrer Person, zu der Beratung und den besprochenen Inhalten.
Was bedeutet Schweigepflichtentbindung?
Manchmal ist es hilfreich, mit anderen Unterstützungseinrichtungen oder Behörden zusammenzuarbeiten, zum Beispiel mit Polizei, Jobcenter oder Jugendamt. In solchen Fällen besprechen wir mit Ihnen die Notwendigkeit und Vorzüge der Zusammenarbeit und erst nach Ihrem Einverständnis erfolgt eine Zusammenarbeit.