I. Angebot der Einrichtung
Ambulant betreutes Wohnen (AbW)
ist ein Hilfeangebot für Menschen mit Suchtproblemen, für Betroffene aus Halle (Saale) und dem Landkreis Saalekreis.
Das AbW der AWO besteht seit 1998. Wir bieten psychosoziale Begleitung und Beratung für suchtmittelabhängige und suchtmittelmissbrauchende Menschen in deren Alltags- und Lebenszusammenhängen. Das AbW ist eine überwiegend aufsuchende Hilfe, die Betroffenen wohnen im eigenen Wohnraum.
Das AbW ist auch ein Nachsorgeangebot nach abgeschlossener Suchttherapie.
II. Zielgruppe
- volljährige Männer und Frauen, die entsprechend §§ 53, 54 SGB XII in Folge von Sucht als seelisch behindert bzw. als von Behinderung bedroht gelten
- eine vorliegende Behinderung wird durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt
- Betroffene, die auf Grund ihrer Suchterkrankung auf Beratung, Hilfestellung und Assistenz zur Alltagsbewältigung und individuellen Lebensgestaltung angewiesen sind
- Betroffene, die psychosoziale Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen (soziale Kontakte, Familie, Freizeitgestaltung, Kommunikation)
» siehe Zugangsvoraussetzungen
III. Zielsetzung / Arbeitsweise
Das AbW bietet Beratung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung der Betroffenen.
Die Hilfe ist Ressourcenorientiert und in erster Linie auf die Stärkung der Selbsthilfepotentiale der Betroffenen ausgerichtet.
Im Mittelpunkt steht der Erhalt einer zufriedenen Abstinenz sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung. Die Unterstützung bei der Suche einer Beschäftigung bzw. das Erreichen einer angemessenen Tagesstruktur sind dabei besonders wichtig.
weitere Ziele:
- Stabilisierung alltagspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Erlernen eines selbstbewussten Umganges mit Ämtern und Behörden
- Erlernen der selbständigen Bearbeitung von Behördenpost
- Erreichen von Selbständigkeit im Umgang mit finanziellen Mitteln
- verantwortlicher Umgang mit Geld / Schuldenreduzierung / Schuldenfreiheit
- Stärkung familiärer bzw. sozialer Systeme zur Verhinderung sozialer Ausgrenzung
- Erreichen einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Erreichen der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit bzw. eines Berufes
- Vermittlung spezieller sozialer Angebote und Dienstleistungen
IV. Zugang und Zugangsvoraussetzungen
Ambulant betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII. Kostenträger ist das jeweilige Bundesland. Betroffene stellen einen formlosen persönlichen Antrag mit Begründung des Hilfeersuchens bei dem für sie zuständigen Sozialamt.
Betroffene, die diese Hilfe beantragen möchten, sollten:
- eine stationäre oder ambulante Entwöhnungsbehandlung absolviert haben (AbW als Nachsorgeangebot) bzw. diese in Betracht ziehen
- abstinent leben bzw. bereit sein, sich dauerhaft vom Suchtmittel zu lösen
- die Hilfe freiwillig in Anspruch nehmen und zur aktiven Mitarbeit bereit sein
- eigener Wohnraum ist vorhanden und ein weitgehend selbständiges Leben im eigenen Wohnraum ist möglich
- bei Opiatabhängigkeit ist eine begleitende Substitutionsbehandlung erforderlich
- Abstinenzbereitschaft
- kriminelles Handlungspotential
- akute Suizidgefährdung
- akute und schwerwiegende psychische Erkrankung (Komorbidität ist kein Ausschlusskriterium!)
Wenn Du es aufschiebst,
versäumst Du das Leben.
(Seneca)
Kontakt:
AWO Regionalverband Halle-Merseburg e.V.
Ambulant betreutes Wohnen
Telemannstr. 11
06124 Halle (Saale)
Tel.: 0345 4788477
Fax: 0345 4788479
abw.sucht@awo-halle-merseburg.de
Sprechzeiten:
Montag: 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Sie können uns gern während dieser Sprechzeiten besuchen oder anrufen, um weitere Informationen zu erhalten oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Unsere Hilfe ist vertraulich und für sie kostenfrei.
So erreichen sie uns: Unsere Einrichtung befindet sich in Halle, im Stadtteil Halle - Neustadt (Südpark).
Informieren Sie sich auch in unserem Flyer für Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Suchtproblemen:
pdf. Seite 1 (43 kb)
pdf. Seite 2 (43 kb)
